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Evangelische Trinitatis Kirchengemeinde

Linz/Bad Hönningen - Unkel/Rheinbreitbach

Eintritt - Wiedereintritt - Übertritt - Unsicher?

Sind Sie noch unsicher?

Wir nennen Ihnen zwölf gute Gründe, in der Kirche zu sein:

 

Noch Fragen?

1. Im christlichen Glauben bewahrt die Kirche eine Wahrheit, die Menschen sich nicht selber sagen können. Daraus ergeben sich Maßstäbe für ein verantwortungsbewusstes Leben.

2. In der Kirche wird die menschliche Sehnsucht nach Segen gehört und beantwortet.

3. Die Kirche begleitet Menschen von der Geburt bis zum Tod. Das stärkt auf geheimnisvolle Weise.

4. In der Kirche können Menschen an einer Hoffnung auf Gott teilhaben, die über den Tod hinausreicht.

5. Die Kirche ist ein Ort der Ruhe und Besinnung. Unsere Gesellschaft ist gut beraten, wenn sie solche Orte pflegt.

6. In der Kirche treten Menschen mit Gebeten und Gottesdiensten für andere ein. Sie tun das auch stellvertretend für die Gesellschaft.

7. Die kirchlichen Sonn- und Feiertage mit ihren Themen, ihrer Musik und ihrer Atmosphäre prägen das Jahr. Die Kirche setzt sich dafür ein, diese Tage zu erhalten.

8. In Seelsorge und Beratung der Kirche wird der ganze Mensch ernstgenommen und angenommen.

9. In Krankenhäusern und anderen sozialen Einrichtungen der Kirche schaffen viele haupt- und ehrenamtlich Engagierte ein besonderes, menschliches Klima.

10. Wer die Kirche unterstützt, übt Solidarität mit den Schwachen und Benachteiligten.

11. Kirchliche Musik und Kunst sind bis heute prägende Kräfte unserer Kultur.

12. Wo immer Menschen hinkommen oder hinziehen, treffen sie auch die weltweite christliche Gemeinschaft. Dazu kann jede und jeder beitragen.

(Quelle: www.ekd.de)

Eintritt in die Evangelische Kirche
Sie gehörten bislang keiner Konfession an und möchten nun Mitglied in der evangelischen Kirche werden.

Mitglied in der evangelischen Kirche werden Sie durch die Taufe. Bevor Sie getauft werden, ist eine Einführung in den christlichen Glauben wünschenswert. Ihr Pfarrer gibt Ihnen gerne Auskunft darüber geben, wie Sie diese Einführung im einzelnen gestalten können.

Die Taufe selbst wird in einem Gottesdienst gefeiert. Sie berechtigt u. a. zur selbständigen Teilnahme am Abendmahl und zur Übernahme des Patenamtes.


Übertritt aus einer anderen christlichen Kirche
Sie gehörten bislang einer anderen christlichen Konfession an und möchten nun in die evangelische Kirche eintreten.

Vor einem Eintritt in die evangelische Kirche steht zunächst der Austritt aus der Kirche oder Gemeinschaft, der Sie bisher angehören; Gründe müssen Sie dabei nicht angeben. Nach Ihrem Austritt bitten wir Sie um eine erste Kontaktaufnahme mit dem Pfarrer. Im Gespräch wird er mit Ihnen die Aufnahme in unsere evangelische Kirche vorbereiten.

Wenn Sie in Ihrer bisherigen Kirche oder Gemeinschaft getauft wurden, ist diese Taufe gültig: Sie wird bei einem Eintritt in die evangelische Kirche nicht wiederholt.

Über den Konfessionswechsel eines getauften Kindes bis zum 14. Lebensjahr entscheiden nach der deutschen Rechtsprechung die Eltern oder Erziehungsberechtigten. Allerdings kann der Wechsel nicht gegen den Willen des Kindes geschehen, wenn es das 12. Lebensjahr erreicht hat.


Wiedereintritt in die Evangelische Kirche
Sie waren schon einmal Mitglied in der Evangelischen Kirche, sind dann aber ausgetreten.

Wenn Sie den Wunsch haben, wieder der Evangelischen Kirche beizutreten, vereinbart Ihr Pfarrer gerne ein Gespräch mit Ihnen. Sie können sich aber auch an eine der rund 20 Wiedereintrittsstellen in unserer Rheinischen Landeskirche wenden.

Werde ich noch einmal getauft?
Die Taufe ist einmalig. Sie wird grundsätzlich von allen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft, auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.


 

Welche Unterlagen werden benötigt?
Sofern Sie dem Pfarrer oder der Pfarrerin nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie Ihren Personalausweis dabei haben. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und möglichst auch die Taufurkunde benötigt.

Was kostet mich der Eintritt?
Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen, kostenlos.

Was kostet mich die Mitgliedschaft?
Mit dem Eintritt in die Evangelische Kirche werden Sie kirchensteuerpflichtig. Es gibt viele Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen (z.B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner). In der Regel müssen 9 Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt werden. Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld. Die Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen. Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben, lassen Sie bitte Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Wiedereintritt eintragen.

 


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