Eintritt in die Evangelische Kirche
Wer nicht getauft ist, wird durch die Taufe Mitglied der Kirche.
Der Taufe geht eine Einführung in den christlichen Glauben voraus. Ihr Pfarrer gibt Ihnen gerne Auskunft darüber geben, wie Sie diese Einführung im einzelnen gestalten können. Die Taufe selbst wird in einem Gottesdienst der Gemeinde gefeiert.
Wenn Sie bisher einer anderen christlichen Konfession angehören und in die evangelische Kirche eintreten möchte, müssen Sie zuvor Ihren Austritt aus der Kirche, der Sie bisher angehören, erklären. Das geschieht bei den kommunal zuständigen Behörden wie dem Einwohnermeldeamt. Gründe müssen Sie dabei nicht angeben.
Auch in diesem Fall ist es sinnvoll, zuerst mit dem Pfarrer der Gemeinde, in die Sie eintreten möchten, zu sprechen. Im Gespräch wird er mit Ihnen die Aufnahme in unsere evangelische Kirche vorbereiten. Wenn Sie in Ihrer bisherigen Kirche oder Gemeinschaft getauft wurden, ist und bleibt diese Taufe gültig: Sie wird bei einem Eintritt in die evangelische Kirche nicht wiederholt.
Über den Konfessionswechsel eines getauften Kindes bis zum 14. Lebensjahr entscheiden nach der deutschen Rechtsprechung die Eltern oder Erziehungsberechtigten. Allerdings kann der Wechsel nicht gegen den Willen des Kindes geschehen, wenn es das 12. Lebensjahr erreicht hat.
Wenn Sie früher Mitglied der evangelischen Kirche waren und nun wieder eintreten möchten, wenden Sie sich am einfachsten direkt an den Pfarrer Ihrer Gemeinde. Ein Wiedereintritt ist jederzeit ohne großen Aufwand möglich und kann im persönlichen Gespräch oder auf Wunsch auch gerne im Gottesdienst der Gemeinde vollzogen werden. Sie können sich aber auch an jede andere Pfarrerin oder Pfarrer oder an eine Wiedereintrittstelle (z.B. in Bonn im Kirchenpavillon oder in Neuwied im Cafe der Marktkirche) wenden.